Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bischoff & Bischoff Medizin- und Rehabilitationstechnik GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen im Nachfolgenden unabhängig vom Verwender “B+B” genannt 

§ 1 Allgemeines / Vertragsgrundlage

  1. Diese Geschäfts- und Lieferungsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen B+B und dem Kunden. Sie sind ausschließlich verwendbar im Geschäftsverkehr mit Unternehmen. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten sie für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  2. Diese Geschäfts- und Lieferungsbedingungen regeln den gesamten Geschäftsverkehr zwischen B+B und dem Kunden abschließend. Insbesondere werden allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil, und zwar unabhängig davon, ob sie gegenüber diesen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen abweichende oder ergänzende Vorschriften enthalten.
  3. Änderungen dieser Geschäfts- und Lieferungsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn B+B bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an B+B absenden.
  4. Als Hersteller von Medizinprodukten unterliegt B+B gesetzlichen Verordnungen (z.B. Medical Device Regulation). Der Händler (Kunde) verpflichtet sich die durchgängige Nachverfolgbarkeit der Produkte bis zum Nutzer sicher zu stellen. 

§ 2 Angebot / Vertragsschluss

  1. Die Angebote von B+B sind freibleibend.
  2. Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung von B+B zustande.
  3. Individuelle Vereinbarungen, die nicht mit den Geschäftsführern oder Prokuristen von B+B getroffen werden, sind für B+B nur verbindlich, soweit sie schriftlich bestätigt werden. Die Vollmachten der Mitarbeiter von B+B sind insoweit beschränkt.
  4. Demowaren werden bei Bedarf und Verfügbarkeit bis maximal 14 Tagen zur Verfügung gestellt. Demowaren sind innerhalb der oben genannten Frist an B+B Versandkosten frei und ohne Beschädigung zurückzusenden. Sollte dies nicht erfolgen, wird die Ware berechnet. 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt die zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen Preislisten von B+B, zuzüglich tatsächlich anfallender Umsatzsteuer.
  2. Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung.
  3. Die Rechnungen sind innerhalb 25 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern die Parteien keine anderslautenden Zahlungsbedingungen vereinbart haben.
  4. Sollte Lastschriftverfahren vereinbart worden sein, sichert der Kunde die Deckung seines angegebenen Kontos zu. Eventuell anfallende Kosten bei Nichteinlösung der Lastschrift werden an den Kunden weiterberechnet.
  5. Die vereinbarten Preise sind, mit Bereitstellung zur Abholung durch den Kunden und der Aushändigung oder Übersendung der Rechnung oder einer anderen Abrechnungs-grundlage, zur Zahlung ohne Abzug fällig. Gleiches gilt bei Teillieferungen.
  6. Übersteigen die mit einem Kunden vereinbarten Preise (ohne Umsatzsteuer) aus einer oder mehreren Bestellungen die Gesamtsumme von 15.000,00 €, ist B+B berechtigt, die Hälfte der Gesamtsumme zuzüglich tatsächlich anfallender Umsatzsteuer, vor Bereitstellung zur Abholung, fällig zu stellen. Zahlt der Kunde nach Rechnungsstellung durch B+B nicht, so ist B+B nach erfolgloser Fristsetzung, berechtigt von den der Gesamtsumme zugrundeliegenden Verträge, zurückzutreten.
  7. Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein oder wird B+B eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Vertragsschluss bekannt, so ist B+B berechtigt, nach eigener Wahl, ohne Einschränkungen, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  8. Gegen die Ansprüche von B+B kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
  9. Bei Zahlungsverzug ist der offene Betrag i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch B+B ist nicht ausgeschlossen.
  10. Im Falle einer Insolvenz sind jegliche Ansprüche aus einer Bonus- oder Rückvergütungsvereinbarung nichtig.
  11. Kosten für Transportversicherung, Umschlagskosten und Verzollung trägt der Kunde.
  12. Die Rechnungsübermittlung erfolgt überwiegend elektronisch. 

§ 4 Versand / Gefahrübergang

  1. Bei Versand auf Wunsch des Kunden geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde. Der Kunde trägt sämtliche Kosten der Versendung.
  2. Verzögert sich die Versendung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab, auf diesen über. B+B ist verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden, die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
  3. Schadensersatzansprüche aus Transportschäden wegen Nichtbeachtung einer Verpackungs- oder Transportanweisung sind für leichte Fahrlässigkeit von B+B ausgeschlossen.
     
  4. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware hat der Kunde beim Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
  5. Das oben Gesagte gilt auch bei Teillieferungen 

§ 5 Lieferzeit / Liefertermin / Versand

  1. Die Angaben von B+B über Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht als verbindlich vereinbart werden.
  2. Wird B+B durch höhere Gewalt an der Lieferung behindert, verlängert sich der Liefertermin ohne weiteres um die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von B+B nicht zu vertretene Umstände gleich, welche ihr die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Beispiele hierfür sind behördliche Maßnahmen, Arbeitskampf, wesentliche Zerstörungen oder sonstige Ausfälle der Produktionsanlagen, Energiemangel, gravierende Transportstörungen, z.B. durch Straßenblockade, Arbeitskampf im Transportgewerbe, Fahrverbote, usw.. Dauern diese Umstände mehr als drei Monate an, haben sowohl B+B als auch der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Lieferanten von B+B oder deren Vorlieferanten eintreten.
  3. In Fällen höherer Gewalt und den dieser gleichstehenden Umstände, die für B+B unvorhersehbar und nicht zu vertreten sind, stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche zu. 
  4. Ist mit dem Kunden Selbstabholung der Ware vereinbart und diese zum Versand bereitgestellt, ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb von 5 Tagen abzuholen. Sollte dies nicht erfolgen, so ist B+B berechtigt die Mehrkosten für Lagerung und Bereitstellung dem Kunden zu berechnen.
     
  5. Unsere Preise gelten grundsätzlich ab Werk. Bei einem Auftragswert (netto) unter EUR 250,00 berechnen wir eine Logistikpauschale von EUR 8,80. Bei einem Auftragswert (netto) unter EUR 150,00 berechnen wir eine Logistikpauschale von EUR 14,80. Bei einem Auftragswert (netto) unter EUR 25, 00 berechnen wir eine Logistikpauschale von EUR 21,80.
  6. In Einzelfällen ist es möglich bereits ausgelieferte Waren des Kunden zurückzunehmen. Hierfür berechnen wir 25% des Warenwerts (netto). Jedoch mindestens EUR 15.-. Bei Sonderbauten oder für den Kunden angefertigte Waren ist eine Rücknahme ausgeschlossen. 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden im Eigentum von B+B.
  2. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware im Rahmen ordentlichen Geschäftsbetriebes verfügen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
  3. Verfügt und/oder verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware weiter, so tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller ausstehenden Forderungen von B+B, die ihm daraus zustehenden Rechte gegen seine Kunden mit allen seinen Nebenrechten, Sicherheiten und Eigentumsvorhalten, an B+B ab. B+B kann verlangen, dass der Kunde die Abtretung seinen Kunden mitteilt und B+B alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Der Kunde darf die B+B abgetretenen Forderungen einziehen, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat.
  4. Werden die Forderungen des Kunden aus Verfügungen und/oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt der Kunde B+B schon jetzt seinen Zahlungsanspruch aus dem jeweiligen bzw. dem anerkannten Saldo ab, und zwar in Höhe, in der darin Forderungen aus den Verfügungen und/oder Weiterverarbeitung von Vorbehaltsware enthalten sind. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Produkten zu einem Gesamtpreis veräußert, so gilt die oben genannte Abtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
  5. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware zusammen mit den sonst B+B eingeräumten Sicherheiten die Forderung von B+B gegen den Kunden um mehr als 20 %, so ist B+B insoweit zur Freigabe verpflichtet, als dies der Kunde verlangt.
  6. Der Kunde hat B+B sofort auf dem schnellsten Wege Anzeige zu machen oder zu widersprechen, wenn Vorbehaltsware und andere Gegenstände oder Forderungen, an denen B+B Rechte zustehen, von Dritten gepfändet werden oder sonst eine Beeinträchtigung zu befürchten ist. Der Anzeige sind die nötigen Unterlagen beizufügen. Kosten, die B+B durch solche Vorfälle entstehen, hat der Kunde B+B zu erstatten. 

§ 7 Gewährleistung / Rückgabe / Rückruf

  1. Für die von Bischoff & Bischoff gelieferten Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Kaufdatum. Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Sofern nachweislich ein Werkstoff- bzw. Herstellungsfehler vorliegt, werden schadhafte Teile kostenlos ersetzt.
     
  2. Ansprüche aus der Gewährleistung entfallen, wenn eine Reparatur oder ein Ersatz des Produktes oder eines Teiles aus den folgenden Gründen erforderlich ist:a) Normaler Verschleiß, dazu gehören insbesondere folgende Teile, sofern verbaut: Batterien, Motorkohlen, Handgriffe, Armauflagen, Polsterung, Reifen, Bremsen, Kappen etc.
    b) Überlastung des Produkts wie z.B. eine Überschreitung des maximalen Nutzergewichts oder der Zuladung.
    c) Das Produkt oder das Teil wurde nicht gemäß der Bedienungsanleitung, den Pflege- und Hygienehinweisen oder den, in den Wartungshinweisen aufgeführten Empfehlungen des Herstellers gepflegt oder gewartet.
    d) Es wurde Zubehör verwendet, bei dem es sich nicht um Originalzubehör handelte
    e) Das Produkt oder ein Teil wurde durch Nachlässigkeit, Unfall oder unsachgemäße Verwendung beschädigt.
    f) Es wurden Änderungen / Modifikationen am Produkt oder an Teilen durchgeführt, die von den Herstellervorgaben abweichen.
    g) Es wurden Reparaturen durchgeführt, bevor unser Kundendienst über den jeweiligen Sachverhalt informiert wurde.
    h) Das gelieferte Produkt wurde mit dem Produkt eines Fremdherstellers kombiniert, ohne dass die Konformität für die Kombination der Produkte durch den Fremdhersteller erklärt wurde.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, abgelieferte Ware unverzüglich auf das Vorliegen offensichtlicher oder verborgener Mängel hin zu untersuchen.
  4. Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel bestehen nur, wenn sie innerhalb von einer Woche nach Anlieferung B+B schriftlich vom Kunden angezeigt werden. Für verborgene Mängel bestehen Gewährleistungsansprüche nur, wenn sie B+B innerhalb einer Woche nach Entdeckung durch den Kunden schriftlich angezeigt werden.
  5. Um Gewährleistungsansprüche zu prüfen ist B+B berechtigt die schadhafte Ware vom Kunden anzufordern. Der Kunde sendet die Ware an B+B Fracht frei.
  6. Wegen eines unerheblichen Mangels der Ware kann der Kunde keine Rechte geltend machen. Bei Mängeln, die nicht unerheblich sind, ist B+B berechtigt, nach eigener Wahl die mangelhafte Sache nachzubessern oder durch eine mangelfreie Nachlieferung zu ersetzen; § 439 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, nach seiner Wahl den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt.
  7. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 24 Monaten.
  8. Findet § 478 BGB Anwendung und wird der Kunde von einem Verbraucher/Letztabnehmer auf Nacherfüllung in Anspruch genommen, hat der Kunde unverzüglich B+B alle zur Nacherfüllung beim Verbraucher/Letztabnehmer erforderlichen Umstände mitzuteilen. B+B ist im Rahmen von § 439 Abs. 3 verpflichtet, den Nacherfüllungsanspruch des Verbrauchers/Letztabnehmers zu erfüllen. Der Kunde ist berechtigt, nach seiner Wahl den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Nacherfüllung durch B+B gegenüber dem Verbraucher/Letztabnehmer fehlschlägt. Im Übrigen bleibt § 478 BGB unberührt.
     
  9. Bei mangelfreier Ware ist B+B nicht verpflichtet diese zurückzunehmen. Die Rücknahme bedarf der Vereinbarung. Es gilt § 2 der Geschäfts- und Lieferbedingungen. Die Kosten bei Rücknahme von Serienprodukten sind zu vereinbaren. Bei Rücknahme von Serienproduktumbauten (Sitzhöhenumbauten, Montage von Zubehör etc. auf Kundenwunsch) sind vom Kunden 25 % des Preises ab Werk gem. § 3 Abs. 2 der Geschäfts- und Lieferbedingungen zu zahlen. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. In allen Fällen der vereinbarten Rücknahme hat der Kunde die mangelfreie Ware kostenfrei, nach Weisung von B+B am Werk oder Auslieferungslager B+B zu übergeben.
  10. B+B ist berechtigt, soweit erforderlich, Ware zurückzurufen. Im Fall des berechtigten Rückrufs ist der Kunde verpflichtet unverzüglich B+B alle zur Durchführung des Rückrufs erforderlichen Umstände mitzuteilen. Der Kunde trägt sämtliche für die Durchführung des Rückrufs erforderlichen Transport- und Versandkosten.
  11. Warenrücksendungen sind über den B+B Reklamationsprozess geregelt. Warenrücksendungen sind vorab über den B+B Kundenservice anzumelden und nur mit einem sogenannten RMA-Beleg möglich. Bei Warenrücksendungen ohne RMA-Beleg wird die Warenannahme verweigert. 
  12. Tür Teile, die im Rahmen der Gewährleistung repariert oder getauscht werden, verlängert sich die Gewährleistung, auf die für das Produkt verbleibende Gewährleistungsdauer gemäß Ziffer 1.
  13. Auf Originalersatzteile, die auf Kosten des Kunden eingebaut wurden, wird nach dem Einbau eine Garantie von 12 Monaten gewährt. 

§ 8 Haftung

  1. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. B+B haftet daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet B+B nicht für entgangenen Gewinn und für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
  2. Der Haftungsausschluss gem. Abs. 1 gilt nicht im Falle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Handelns, für Ansprüche aus einer Garantie, bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Handeln einfacher Erfüllungsgehilfen.
  3. Soweit die Haftung von B+B ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von B+B. 

§ 9 Datenschutz / Urheberrecht

  1. B+B ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der geschäftlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.
  2. Der Händler (Kunde) ist laut Datenschutzverordnung verpflichtet, vor Übersendung der Nutzerdaten auf Bestellformularen oder Kommissionsaufträgen, die Einwilligung des Nutzers einzuholen.
  3. An Abbildungen, Dokumenten, Zeichnungen, Kalkulationen und Sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- Und Urheberechte vor. Dies gilt gleichfalls für Video und Filmaufnahmen. Zur Weiterverwendung bedarf es einer schriftlichen Genehmigung seitens B+B. 

§ 10 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Zwischen den Parteien unterliegen die Rechtsbeziehungen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort ist Karlsbad.
  3. Für sich alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten bestimmt sich der Gerichtsstand nach dem Firmensitz von B+B in Karlsbad, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. B+B ist berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. 

§ 11 Salvatorische Klausel

  1. Sind aus irgendeinem Grund die Einzelbestimmungen der vorstehend Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unverbindlich, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. 

Änderungen vorbehalten, Stand Januar 2022